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Familienzusammengehörigkeit

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Familienzusammengehörigkeit

Beschreibung:

Für Mindestrentner in Süd-Tirol gibt es im Bereich Wohnen und Einkommensstützung finanzielle Erleichterungen, die über den zuständigen Sozialsprengel beantragt werden können. Rentner mit geringem Einkommen können für ihre Wohnung (egal ob Miete oder Eigentum) einen erhöhten Zuschuss für Spesen wie Heizung, Strom und Kondominiumskosten erhalten. Voraussetzungen: Mindestalter von 65 Jahren und sie müssen allein leben. Das jährliche Netto-Renteneinkommen darf maximal 10.000 € betragen (bzw. es gelten die jeweils aktuellen Höchstgrenzen der wirtschaftlichen Situation EEVE und es darf kein größeres Vermögen vorhanden sein).

Eingereicht am:

03. November 2026

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