Wer ist verpflichtet, Deutsch zu sprechen?
Du hast das Recht, mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen in deutscher Sprache zu kommunizieren. Das gilt für alle Ämter, Dienststellen und Gerichte mit Sitz in der Provinz Bozen oder mit regionaler Zuständigkeit. Auch Konzessionsunternehmen müssen dieses Recht beachten.
Zu den Institutionen, Behörden und Angestellten, die zweisprachig sein müssen, zählen unter anderem:
– Ärzte und Pflegepersonal im Krankenhaus.
– Personal der Apotheken.
– Carabinieri, Staatspolizisten, Ortspolizisten, Finanzpolizisten usw.
– Energie-, Gas-, Müll- und Trinkwasserversorger (Alperia, SEAB usw.).
– Personal in Zug, Bus und Seilbahnen.
– Personal bei der Post bzw. in den Postämtern.
– Personal der Gemeinden.
– Personal der Landesämter.
– Personal der Bezirksgemeinschaften.
– Personal der Agentur der Einnahmen.
– Personal von INPS/NISF.
– Personal des INAIL.
– Personal des italienischen Automobilclubs (ACI).
– Personal des Regierungskommissariats.