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Laut Art. 12 des Gesetzes Nr. 3 vom 9. Jänner 2019 dürfen ab 31. Jänner 2019 nur Personen an Parteien spenden, welche in die Wählerlisten einer Süd-Tiroler Gemeinde bzw. einer Gemeinde in Italien eingetragen sind. Minderjährigen bzw. ausländischen Staatsbürgern ohne Hauptwohnsitz in Süd-Tirol bzw. in Italien ist es untersagt einer Partei zu spenden. Die Süd-Tiroler Freiheit empfiehlt diesen Personen deshalb an den Verein Süd-Tiroler Freiheit in Innsbruck (IBAN: AT 87 3600 0000 0088 5079 BIC: RZTIAT22) zu spenden. Deine Spende ist auch über PayPal oder Kreditkarte in den unten angeführten Feldern möglich!
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Süd-Tiroler Freiheit
Raiffeisenkasse Bozen
(nur für Personen, welche in eine
Südtiroler Wählerliste eingetragen sind)
IT 35 Y 08081 11600 000300022900
RZSBIT21003
Verein Süd-Tiroler Freiheit, Innsbruck
Raiffeisen Landesbank Tirol
AT 87 3600 0000 0088 5079
BIC: RZTIAT22