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Wir sind nur so stark, wie uns die Mitglieder und Sympathisanten unterstützen. Mit eurer finanziellen Unterstützung leistet ihr einen Beitrag zur Unabhängigkeit Süd-Tirols von Italien! Lasst uns gemeinsam unsere Ziele erreichen.
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Laut Art. 12 des Gesetzes Nr. 3 vom 9. Jänner 2019 dürfen ab 31. Jänner 2019 nur Personen an Parteien spenden, welche in die Wählerlisten einer Süd-Tiroler Gemeinde bzw. einer Gemeinde in Italien eingetragen sind. Minderjährigen bzw. ausländischen Staatsbürgern ohne Hauptwohnsitz in Süd-Tirol bzw. in Italien ist es untersagt einer Partei zu spenden. Die Süd-Tiroler Freiheit empfiehlt diesen Personen deshalb an den Verein Süd-Tiroler Freiheit in Innsbruck (IBAN: AT 87 3600 0000 0088 5079 BIC: RZTIAT22) zu spenden. Deine Spende ist auch über PayPal oder Kreditkarte in den unten angeführten Feldern möglich!

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Über Bankeinzug

Süd-Tiroler Freiheit
Raiffeisenkasse Bozen
(nur für Personen, welche in eine
Südtiroler Wählerliste eingetragen sind)
IT 35 Y 08081 11600 000300022900
RZSBIT21003

Verein Süd-Tiroler Freiheit, Innsbruck
Raiffeisen Landesbank Tirol
AT 87 3600 0000 0088 5079
BIC: RZTIAT22

Steuererklärung: Keine 2 Promille für die Süd-Tiroler Freiheit möglich!

Nach der Abschaffung der staatlichen Parteienfinanzierung bietet der Staat zwar die Möglichkeit an, bei der Steuererklärung 2 Promille der Einkommenssteuer IRPEF einer politischen Partei zuzuweisen, allerdings sind Parteien, die nicht im Parlament in Rom vertreten sind, von dieser Bestimmung ausgeschlossen. Die Süd-Tiroler Freiheit kann daher im Rahmen der Steuererklärung keine 2 Promille ihrer Einkommenssteuer IRPEF zugewiesen werden.

Die Süd-Tiroler Freiheit hat sich bereits mehrfach gegen diese Ungleichbehandlung ausgesprochen, da nur die gesamtstaatlichen Großparteien und die SVP von dieser Regelung profitieren und kleinere Parteien auf Landes- und regionaler Ebene benachteiligt werden.

Um auch weiterhin Politik für unsere Tiroler Heimat machen zu können, sind wir auf Ihre direkte Spende angewiesen.