MIT DEN MENSCHEN!
Am 29. Mai stimmen die Bürger Süd-Tirols darüber ab, ob die direkte Demokratie in Süd-Tirol stark eingeschränkt werden soll. Wir sagen NEIN ZUM SVP-MAULKORB! Worum geht es?
2018 wurde das Gesetz zur Direkten Demokratie, in einem langen und kostspieligen Entstehungsprozess, gemeinsam mit den Bürgern neu geschrieben. Herausgekommen ist ein brauchbares Gesetz zur direkten Demokratie. Ein Kompromiss, der ein gutes Maß an unmittelbarer Bürgerbeteiligung erlaubt. Auch die SVP stimmte damals dafür!
Doch nur wenige Jahre später will die SVP von Bürgerbeteiligung nichts mehr wissen! Mit den Stimmen von SVP und Lega wurde das oben beschriebene Gesetz geändert und die direkte Demokratie stark eingeschränkt. Damit diese Einschränkungen aber nicht wirksam werden, verlangten 14 Landtagsabgeordnete der Opposition eine Volksabstimmung, die nun am 29. Mai stattfindet.
DIEFRAGE
Diese sehr juristische und komplizierte Frage lässt sich wie folgt übersetzen:
Stimmen Sie dem Gesetz zur Einschränkung der direkten Demokratie in Süd-Tirol zu?
4 GRÜNDEFÜR EINNEIN
WANNWOWIE
Gewählt wird am Sonntag, den 29. Mai 2022. Die Wahllokale sind von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Es kann an der Volksabstimmung teilnehmen, wer am 29. Mai 2022 18 Jahre alt und in den Wählerlisten eingetragen ist. Dabei haben muss man den Wahlausweis. Sollte dieser voll bzw. abhandengekommen sein, kann man sich am Wahltag in der jeweiligen Gemeinde einen neuen Wahlausweis ausstellen lassen. Die Stimmabgabe erfolgt durch ein Kreuz beim JA oder beim NEIN.
QUORUMUNDAUSZÄHLUNG
Die Stimmen werden gleich nach Wahlschluss ausgezählt und das Ergebnis anschließend verkündet. Die Ergebnisse werden auch gleich nach Bekanntgabe auf den Kanälen der Süd-Tiroler Freiheit veröffentlicht. Bei der Volksabstimmung gibt es kein Quorum, d.h. keine Mindestbeteiligung. Wer hingeht entscheidet!