Volksabstimmung Direkte Demokratie

POLITIK

MIT DEN MENSCHEN!

Am 29. Mai stimmen die Bürger Süd-Tirols darüber ab, ob die direkte Demokratie in Süd-Tirol stark eingeschränkt werden soll. Wir sagen NEIN ZUM SVP-MAULKORB! Worum geht es?

2018 wurde das Gesetz zur Direkten Demokratie, in einem langen und kostspieligen Entstehungsprozess, gemeinsam mit den Bürgern neu geschrieben. Herausgekommen ist ein brauchbares Gesetz zur direkten Demokratie. Ein Kompromiss, der ein gutes Maß an unmittelbarer Bürgerbeteiligung erlaubt. Auch die SVP stimmte damals dafür!

Doch nur wenige Jahre später will die SVP von Bürgerbeteiligung nichts mehr wissen! Mit den Stimmen von SVP und Lega wurde das oben beschriebene Gesetz geändert und die direkte Demokratie stark eingeschränkt. Damit diese Einschränkungen aber nicht wirksam werden, verlangten 14 Landtagsabgeordnete der Opposition eine Volksabstimmung, die nun am 29. Mai stattfindet.

DIEFRAGE

Diese sehr juristische und komplizierte Frage lässt sich wie folgt übersetzen:

Stimmen Sie dem Gesetz zur Einschränkung der direkten Demokratie in Süd-Tirol zu?

4 GRÜNDEFÜR EINNEIN

1. Bestätigendes Referendum:

Tritt das Gesetz der SVP in Kraft, wird das sogenannte „bestätigende Referendum“, das Herzstück der direkten Demokratie, abgeschafft. Dieses Instrument gibt den Bürgern die Möglichkeit, darüber abzustimmen, ob ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz in Kraft tritt oder nicht. Mit dem SVP-Gesetz wäre es nicht mehr möglich, Landesgesetze, die nicht mit einer 2/3-Mehrheit im Landtag verabschiedet wurden, einer Volksabstimmung zu unterziehen, wie es z.B. im Jahr 2016 mit dem Gesetz zur Entwicklung des Flughafens der Fall war. Das bestätigende Referendum trägt dazu bei, dass Gesetze besser und mit viel breiterer Zustimmung gemacht werden. Wenn es einmal wirklich nicht passt, dann kann die Bevölkerung entscheiden, ob es in Kraft treten soll. Die Abschaffung wäre ein Verlust für die Demokratie. Deshalb braucht es am 29. Mai ein Nein!

2. Ausgewogenen Informationen:

Ausgewogene Informationen sind für eine Demokratie sehr wichtig. Sobald eine Volksabstimmung ansteht, muss die Bevölkerung informiert werden. Dies geschieht wie bei dieser Volksabstimmung u.a. mit Broschüren, in denen Befürworter und Gegner gleichberechtigt ihre Argumente darlegen können. Mit dem SVP-Gesetz wird diese Information künftig aber nicht mehr ausgewogen sein. Die großen Parteien bekommen mehr Platz als die kleineren. Das Redaktionsteam soll vom Präsidium des Landtags eingesetzt werden. Und im Landtagspräsidium entscheidet wer? Die SVP! Deshalb braucht es am 29. Mai ein Nein!

3. Büro für politische Bildung:

Beschnitten werden soll u.a. aber auch das Büro für politische Bildung. Das Büro sollte beim Landtag angesiedelt werden und orientiert sich an den Landeszentralen für politische Bildung, die in Deutschland bei Bevölkerung und Parteien sehr angesehen sind. Politische Bildung muss frei und überparteilich sein. Das will man nun kippen! Das Büro für politische Bildung wird de facto dem Landtagspräsidium unterstellt werden. Und im Landtagspräsidium entscheidet wer? Die SVP! Deshalb braucht es am 29. Mai ein Nein!

4. Unabhängige Bürgerräte:

Der Bürgerrat ist ein wichtiges Instrument, das weltweit die Politik verbessert, weil es die politische Vertretung und die Diskussion in der Gesellschaft verbindet. Der Bürgerrat besteht aus repräsentativ ausgewählten Bürgern und kann von 300 Bürgern einberufen werden. Sollte sich die SVP durchsetzen, wären unabhängige Bürgerräte nicht mehr garantiert, denn die Bürgerräte sollen nach dem Willen der SVP künftig vom Landtagspräsidium einberufen werden. Und im Landtagspräsidium bestimmt wer? Die SVP! Deshalb braucht es am 29. Mai ein Nein!

WANNWOWIE

Gewählt wird am Sonntag, den 29. Mai 2022. Die Wahllokale sind von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Es kann an der Volksabstimmung teilnehmen, wer am 29. Mai 2022 18 Jahre alt und in den Wählerlisten eingetragen ist. Dabei haben muss man den Wahlausweis. Sollte dieser voll bzw. abhandengekommen sein, kann man sich am Wahltag in der jeweiligen Gemeinde einen neuen Wahlausweis ausstellen lassen. Die Stimmabgabe erfolgt durch ein Kreuz beim JA oder beim NEIN.

QUORUMUNDAUSZÄHLUNG

Die Stimmen werden gleich nach Wahlschluss ausgezählt und das Ergebnis anschließend verkündet. Die Ergebnisse werden auch gleich nach Bekanntgabe auf den Kanälen der Süd-Tiroler Freiheit veröffentlicht. Bei der Volksabstimmung gibt es kein Quorum, d.h. keine Mindestbeteiligung. Wer hingeht entscheidet!

UNSEREAUSSENDUNGEN

WERWILLWAS?

NEIN

JA

DAS SAGENBEFÜRWORTER
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